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Angaben gemäß § 5 TMG 

Marcus Lindner Business & Sports GmbH
Kügelgenstrasse 12
01326 Dresden
Handelsregister: HRB38559
Registergericht: AG Dresden 

Vertreten durch: 
Marcus Lindner

Kontakt 
Telefon: +491795173355
E-Mail: golftours@golf-offensive.de

Streitschlichtung 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

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Urheberrecht
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Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken
 © Marcus Lindner
 © Freepik

Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Informationsblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB:

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich
um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unter-nehmen ML Business & Sports GmbH trägt die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durch-führung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen ML Business & Sports GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung
für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise in-begriffen ist, zur Sicherstellung
Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn
einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalrei-se verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor
Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
angemessene andere Vorkeh-rungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
„Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen
auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten be-findet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers
werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, so-fern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
gewährleistet. ML Business & Sports GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung
AG Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden Tel. 0611-1675-0507 Email schaden@ruv.de abgeschlossen.
Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ML Business & Sports GmbH verweigert
werden.
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Rißweg 27b
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Tel.: 0179 5173355
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