Allgemeine Geschäftsbedinungen
Informationsblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB:
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich
um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unter-nehmen ML Business & Sports GmbH trägt die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durch-führung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen ML Business & Sports GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung
für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise in-begriffen ist, zur Sicherstellung
Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten, beispielsweise wenn am Be-stimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, so-fern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
ML Business & Sports GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit
R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden
Tel. 0611-1675-0507
Email schaden@ruv.de
abgeschlossen.
Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ML Business & Sports GmbH verweigert werden.
GO! GolfTours Reisebedingungen:
Sehr geehrter Reisegast, in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den § 651 a bis 651 m BGB werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reisebedingungen vereinbart. Bei dem folgenden Text handelt es sich um die Gesamtfassung der Reisebedingungen. Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.„GO! GolfTours“ wird Sie hierüber gern informieren.
1. Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kunden der ML Business & Sports GmbH Rißweg 27 b 01324 Dresden (nachfolgend „ML“) unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt. Für das Treueprogramm „Membercard“ gelten abweichend davon ausschließlich die „Teilnahmebedingungen Membercard“. Die ML bietet verschiedene Leistungen rund um das Thema Golf an. Dazu gehören u.a. Golfkurse im In- und Ausland sowie Golfreisen.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Vertragsschluss
Der Kunde bietet mit seiner Bestellung verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Der Kunde ist an sein Angebot ab Zugang bei der ML für 10 Tage gebunden. Die Bestellung kann ohne Einhaltung einer Form erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die ML zustande. Die Annahme kann dadurch erfolgen, dass die ML dem Kunden die bestellte Leistung in Rechnung stellt. Weicht der Inhalt der Annahme von der Bestellung ab oder erfolgt die Annahme nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist, stellt dies ein neues Angebot dar, an das die ML ihrerseits für 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden ist. Dann kommt der Vertrag durch Annahme durch den Kunden zustande.
2.2 Leistungserbringung
Die Leistungserbringung durch von der ML nach eigenen, fachlichen Ermessen beauftragte Dritte ist zulässig, soweit aus Sicht des Kunden kein objektiv wichtiger Grund gegen den Dritten spricht.
2.3 Zahlung
Zahlungen werden grundsätzlich, vorbehaltlich anderer vertraglicher Bestimmungen (siehe Abschnitt Golfreisen) sofort fällig – es sei denn, die ML erklärt etwas abweichendes oder mit dem Kunden ist ausdrücklich eine andere Fälligkeit vereinbart.
2.4 Haftung
Die ML haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Darüber hinaus haftet die ML uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde üblicherweise vertrauen durfte. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die ML haftet auch uneingeschränkt für das Fehlen oder den Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft bzw. für die Nichteinhaltung einer Garantie, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet die ML nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ausnahmslos für alle Schadensersatzansprüche, ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur, sowie für Aufwendungsersatzansprüche, welche anstelle eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.
2.5 Online-Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online- Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ Ungeachtet der Verpflichtung zur vorbezeichneten Information sind wir nicht verpflichtet oder bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen der ML und Kunden, die keine Verbraucher sind, wird einheitlich als Gerichtsstand der Sitz der ML vereinbart.
2.7 Datenschutz
Die gesetzlichen Datenschutzinformationen sind unter https://go-golfoffensive.de im Bereich „Datenschutz“ zu finden.
3. Bestimmungen für Golfreisen
3.1 Reiseleistungen der ML
Die ML bietet Golfreisen als Pauschalreisen an: Der Kunde erhält als Reiseleistung die Unterkunft am Reiseort sowie die Vermittlung oder Durchführung durch die ML selbst von dortigen Golfkursen. Mit umfasst sind Nebenleistungen, wie z.B. Transfer zwischen Hotel und Golfplatz sowie Golfplatzgebühren oder – nach Bedarf des Kunden – Reiseversicherungen. Grundsätzlich sind bei den Golfreisen die An- und Abreise (z.B. Flugtickets) nicht mit umfasst, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben.
3.2 Art und Umfang der Leistungen, Vertragsschluss
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen werden durch die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Golfreise bestimmt, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss vorlagen und soweit sie nicht ausdrücklich durch Vereinbarung kein Bestandteil des Vertrages werden sollten. Hat die ML dem Kunden ein Angebot über die Reiseleistungen unterbreitet und ist auf Grundlage dieses Angebots ein Vertrag zustande gekommen, so bestimmt sich die vertragliche Leistungspflicht nach dem Inhalt dieses Angebots und den hierzu ggf. getroffenen ergänzenden Vereinbarungen. In jeden Fall sind gesetzlich oder behördlich festgelegte Gebühren (z.B. Visumsgebühren) nicht enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der ML vom Inhalt der Buchung durch den Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von ML vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die ML bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung der Anzahlung erklärt. Erklärungen von Kunden oder der ML, die auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sind, binden den Erklärenden jeweils für 7 Tage, soweit nicht ausdrücklich in der Erklärung etwas anderes angegeben ist. Die ML behält sich vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss vorzunehmen, über die der Kunde vor Vertragsschluss informiert wird.
3.3 Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
Die ML kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl zurücktreten. Dies gilt dann, wenn die Mindestteilnehmeranzahl und der späteste Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung von der ML beim Kunden im Voraus angegeben wurde (z.B. in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot der ML). Ein Rücktritt später als 30 Tage vor Reisebeginn ist ausgeschlossen. Der Kunde hat nach seiner Wahl das Recht, an ML schon geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückzuverlangen oder ein nach Leistungsumfang und Entgelt vergleichbares Ersatzangebot zu buchen. Soweit Umfang oder Entgelt des Ersatzangebotes vom ursprünglichen Reisevertrag abweichen, erhält der Kunde eine Teilerstattung oder zahlt Mehrkosten an die ML. Im Falle von Mehrkosten beim Ersatzangebot weist die ML auf die Differenz im neuen Angebot ausdrücklich hin. Nimmt der Kunde das Ersatzangebot nicht an, kommt kein neuer Vertrag zustande. Dann erhält der Kunde seine schon geleisteten Zahlungen zurück.
3.4 Haftung für Mitreisende
Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Dritten, für die er gebucht hat, wie für seine eigenen Verpflichtungen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer.
3.5 Zahlungen
Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent sowie die volle Prämie einer etwaig mitgebuchten Versicherung fällig. Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 3.3 genanntem Grund abgesagt werden kann, und sofern die ML den Sicherungsschein an den Kunden übermittelt hat. Bei Buchungen, die kurzfristiger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort mit Vertragsschluss gegen Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Zahlt der Kunde fällige Beträge nicht, ist die ML nach einer Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt, soweit sie zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist und der Kunde kein wirksames Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hat. Der Rücktritt durch ML verpflichtet den Kunden zur Zahlung von Rücktrittskosten gem. Ziffer 3.8. Andere Forderungen werden grundsätzlich sofort fällig – es sei denn, die ML erklärt etwas abweichendes.
3.6 Änderung der Leistung
Die Änderung der Reiseleistung ist bis zum Reisebeginn vorbehalten, wenn sie von der ML nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wird, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich wird und wenn sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Die ML wird dem Kunden Änderungen der Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitteilen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, die Inhalt des Vertrages geworden ist, oder bei einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl, die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Die ML wird den Kunden bei einer solchen Änderung ausdrücklich auf die Wahlmöglichkeit hinweisen sowie eine angemessene Frist für die Wahl setzen. Erklärt der Kunde innerhalb der Frist nichts, gilt dies als Zustimmung zur Änderung.
3.7 Preisänderung
Gemäß §§ 651f, 651g BGB bleibt vorbehalten, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder - eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z.B. Touristenabgaben, Flughafengebühren) - eine Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Die ML wird den Kunden in Textform über die Preiserhöhung, deren Grund und die Berechnung der Preiserhöhung informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der ML gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der ML gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Preiserhöhungen erfolgen nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die vorbezeichneten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die ML führt. Die ML erstattet auch schon gezahlte Mehrkosten. Die ML darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Auf dessen Verlangen weist die ML dem Kunden nach, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
3.8 Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann bis zum Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen für den Rücktritt einen Übermittlungsweg zu wählen, der ihm den Zugang der Erklärung gegenüber der ML nachweist. Statt des Reisepreises kann die ML wegen des Rücktritts eine Entschädigung verlangen. Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwarteten Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen wird die Entschädigung wie folgt anhand der Anzahl der Tage bis zum Reisebeginn berechnet:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 Prozent des Reisepreises
- bis 29 Tage vor Reisebeginn: 30 Prozent des Reisepreises
- bis 21 Tage vor Reisebeginn: 40 Prozent des Reisepreises
- bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 Prozent des Reisepreises
- bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 Prozent des Reisepreises
- am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90 Prozent des Reisepreises
Die ML behält sich vor, abweichende Entschädigungspauschalen zu verlangen, auf die sie in der Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss hinweist. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass der ML überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist. Ebenso bleibt vorbehalten, anstelle der Entschädigungspauschale eine konkrete, ggf. höhere Entschädigung zu verlangen, wenn die ML nachweist, das ihr höhere Aufwendungen als die jeweilige Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die ML verpflichtet, die Höhe der Entschädigung konkret zu beziffern und auf Verlangen des Kunden zu begründen, unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was die ML durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn am Reiseort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Reisenden an den Reiseort erheblich beeinträchtigen.
3.9 Änderung des Reisenden
Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintreten. Jedoch kann dem Eintritt des Dritten widersprochen werden, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er bzw. der Reiseanmelder als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Hierfür kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 ! pro Person erhoben werden.
3.10 Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Die ML steht dafür ein, den Kunden über Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn zu unterrichten. Die ML haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass ML die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Dem Kunden obliegt es, bei der Reise alle erforderlichen Reisedokumente bei sich zu tragen und dass diese für die gesamte Reisedauer gültig sind.
3.11 Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die ML unterrichtet den Kunden spätestens bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese bei der Buchung noch nicht bekannt, so unterrichtet die ML den Kunden über das Luftfahrtunternehmen, das wahrscheinlich tätig werden wird. In diesem Fall wird der Kunde unterrichtet, sobald die Identität feststeht. Ändert sich das Luftfahrtunternehmen nach der Buchung, unterrichtet die ML den Kunden unverzüglich über die Änderung. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, denen die Nutzung des Luftraumes über der EU untersagt ist, ist auf den Internetseiten der ML oder in dessen Geschäftsräumen einsehbar.
3.12 Haftung
Die vertragliche Haftung der ML für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
4. Bestimmungen für Golfleistungen
4.1 Leistungen
Die ML bietet Golfkurse und Trainerstunden an („Golfleistungen“). Diese Leistungen werden als Einzelstunden oder Gruppenstunden angeboten. Die konkreten Angebote unterliegen dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die Golfleistungen werden als Einzelleistungen oder als Teil einer Golfreise angeboten. Der Kunde kann einen Gutschein erwerben, welcher zum Besuch von Golfleistungen berechtigt. Art und Umfang der konkret nutzbaren Golfleistungen sind dem Gutschein bzw. der Preisliste (siehe weiter unten) zu entnehmen. Kunden können auch Gutscheine in Form von Mehrfachkarten (z.B. Zehnerkarten) erwerben.
4.2 Zahlungen
Die derzeit gültigen Preise für Golfleistungen außerhalb einer Golfreise sind unter https://www.go-golfoffensive.de zu finden. Die Golfleistungen innerhalb einer Golfreise sind grundsätzlich mit dem Reisepreis abgegolten, soweit in der Leistungsbeschreibung der Reise nicht etwas anderes angegeben ist. Mit dem Kauf eines Gutscheins oder der Buchung von Golfleistungen ist der jeweilige Preis sofort zur Zahlung fällig. Solange der Gutscheinpreis nicht vollständig gezahlt wurde, ist die ML berechtigt, die Golfleistungen zurückzubehalten.
4.3 Gültigkeit und Übertragbarkeit von Gutscheinen
Die ungenutzten Golfleistungen eines Gutscheins verfallen innerhalb der gesetzlichen, allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren automatisch, ohne dass sich die ML gegenüber dem Kunden auf die Verjährung berufen muss. Für den Beginn ist das Kalenderjahr maßgeblich, in dem der Gutschein erworben wurde. Gutscheine sind nur übertragbar, solange noch keine der berechtigten Golfleistungen in Anspruch genommen wurde.
4.4 Pflichten des Kunden auf dem Golfplatz
Der Kunde ist während der Golfleistungen verpflichtet, den Anweisungen des Leiters der Einheit stets Folge zu leisten und die allgemeinen Golfregeln und die Golfetikette sowie die jeweils gültige Platz- und Hausordnung zu beachten. Bei schwerwiegenden oder mehrfachen Verstößen ist die ML berechtigt, den Kunden von Leistungen der ML auszuschließen.
4.5 Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann jederzeit von gebuchten Golfleistungen zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen für den Rücktritt einen Übermittlungsweg zu wählen, der ihm den Zugang der Erklärung gegenüber der ML nachweist. Statt des ursprünglich geschuldeten Preises kann die ML wegen des Rücktritts eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird für Golfleistungen bei Einzelstunden je nach Zeitpunkt des Rücktritts wie folgt berechnet:
- bis 1 Woche davor: ohne Entschädigung
- bis 24 Stunden davor: 50 Prozent des Preises
- am betreffenden Tag bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Preises Bei allen anderen Golfleistungen wird die Entschädigung wie folgt berechnet:
- bis 2 Wochen davor: 30 Prozent des Preises
- bis 1 Woche davor: 50 Prozent des Preises
- bis 24 Stunden davor: 75 Prozent des Preises
- am betreffenden Tag bei Nichterscheinen: 1 0 0 Prozent des Preises Hat der Kunde für die Buchung einen Gutschein genutzt, verfällt im Falle des Rücktritts der Wert einer gesamten Golfleistung auf dem Gutschein, wenn nach den vorbezeichneten Entschädigungspauschalen eine Entschädigung von wenigstens 50 Prozent des Preises fällig wären. Die ML behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine konkrete, ggf. höhere Entschädigung zu verlangen. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass der ML überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist. Die Auszahlung ungenutzten Gutscheinguthabens ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4.6 Wetter und Rücktrittsrecht der ML
Als Outdoorsport ist Golf von den Witterungsbedingungen abhängig. Grundsätzlich ist Golf jedoch kein reiner „Schönwettersport“. Die ML entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das jeweilige Wetter der Durchführung der Golfleistung widerspricht oder nicht. Es ist Pflicht des Kunden selbst zu entscheiden, ob er zum Schutz seiner Kleidung oder Ausrüstung bzw. aus gesundheitlichen Gründen bei bestimmten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen, Hitze) eine Golfleistung wahrnimmt oder nicht. Die ML ist berechtigt, Golfleistungen abzusagen oder zu verschieben, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen erforderlich ist, etwa
- bei ungeeignetem oder gefährlichem Wetter,
- wenn der Golfplatz gesperrt oder anderweitig belegt wurde und dies außerhalb des Verantwortungsbereichs der ML liegt,
- bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl,
- bei kurzfristiger Erkrankung des Leiters der Einheit. Im Falle des Rücktritts durch die ML hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, an ML schon geleistete Zahlungen für diese Golfleistung in voller Höhe zurückzuverlangen oder ein nach Leistungsumfang und Entgelt vergleichbares Ersatzangebot zu buchen. Hat der Kunde einen Gutschein genutzt, so wird ihm der Wert der abgesagten Golfleistung auf dem Gutschein oder durch Ausstellung eines neuen Gutscheins erstattet. Ab dem Zeitpunkt der Erstattung verlängert sich die Gültigkeit des Gutscheins um drei Monate, wenn er andernfalls unter Berücksichtigung der Verfallfrist nach Ziffer 4.3 in weniger als drei Monaten ab der Erstattung seine Gültigkeit verlieren würde.
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